Mein Name ist Michael Dechert. Ich bin EU-zertifizierter Sachverständiger für private- und betriebliche Versorgungseinrichtungen. Spezialisiert bin ich auf das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts. Diese Gesetzesreform stärkt seit dem 1. Januar 2023 die Selbstbestimmung von betreuten Menschen und die Qualität der rechtlichen Betreuung. Die Reform war die größte im Betreuungsrecht seit dessen Einführung und der Abschaffung der Entmündigung im Jahr 1992. Das neue Betreuungsrecht stärkt die Selbstbestimmung unterstützungsbedürftiger Menschen. Es trägt damit den Vorgaben von Artikel 12 der UN-Behindertenrechtskonvention Rechnung.
Durch diese Gesetzesreform wurde das Recht auf Selbstbestimmung gesichert und gestärkt. Das Recht auf Selbstbestimmung ist das Recht und die Stimme in Situationen, in denen Betreute selbst nicht mehr entscheiden können. Die Stimme des Betreuten kann aber nur gehört werden, wenn dieser durch Vollmachten und Verfügungen die nötige Stärke geben wird.
Das Recht des Betreuten auf "Wunscherfüllung" kann auf familiärer- und betreuender Ebene zu erheblichen Konfliktpotential führen. Durch ein strukturiertes Vorsorgegutachten als Anhang zur Vorsorgevollmacht kann dieses Konfliktpotential minimiert und im besten Fall vermieden werden.
Vollmachten und Verfügungen sind unverändert die wichtigsten Bausteine der persönlichen Vorsorge. Bevor diese Vollmachten und Verfügungen erstellt werden, sollten drei wichtige Fragen beantwortet werden:
1. Wer ist die bevollmächtigte Person oder Vertrauensperson?
2. Wie soll in Notsituationen gehandelt werden?
3. Warum soll in dieser Form gehandelt werden?
Besuchen Sie meine auf Zielgruppen ausgerichtete Vorträge, workshops und Seminare. Informieren Sie sich über die großen Vorteile und Chancen eines Vorsorgegutachtens. Verstehen Sie die Vorteile, Irrtümer und Haftungsrisiken des reformierten Betreuungsrechts.